Coronavirus : Allgemeine Informationen

Allgemeines

Wiedereröffnung der WBV-Schalter ab Montag 25. Mai 2020.

Pandemie Fragen

Für Fragen, die in direktem Zusammenhang mit der Pandemie stehen, verweisen wir Sie respektvoll an die Behörden und offiziellen Adressen:

Hotline Kanton Wallis
+41 58 433 0 144
(jeden Tag von 8:00 bis 20:00 Uhr)

Hotline Bundesamt für Gesundheit
+41 58 463 00 00
(24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche)

Dienststelle für öffentliche Gesundheit
Kantonale Arztstelle
Av. de la Gare 23
1950 Sitten
Tel. 027 606 49 00
medecin-cantonal@admin.vs.ch
www.vs.ch/sante

Unternehmen

Unten finden Sie wichtige Informationen für Ihre Unternehmen :

  • Allgemeine und rechtliche Informationen (Arbeitsrecht, Baurecht, Ausbildung)WBV – Die meisten Elemente gelten auch für die Plattenleger)
  • Muster-Dokumente für Unternehmen – vertragliche Informationen
  • Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – Merkblatt für Arbeitgeber
  • Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung
  • Offizielle Informationen des Kantons Wallis
  • Information für die Walliser Unternehmen (14. Mai 2020)
  • Neue Weisung des SECO – Vereinfachung der Gewährung von Kurzarbeit (KAE)
  • Änderungen der Regeln zur KAE (25-26.03.2021)
  • KAE – Wiedereinführung des ordentlichen Voranmeldeverfahrens ab dem 1.9.2021 (27.8.21)
  • FAQ – Fragen/Antworten “Pandemie und Betriebe” SECO
  • Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Wirtschaft
  • COVID-19 -Verordnung 2
  • Standard-Schutzkonzepte für Unternehmen
  • Internationaler Personenverkehr – Quarantäne für einreisende Personen (Neu : 2. Juli 2020 und 17.7.2020 – Ferien: kein unnötiges Risiko – bleiben Sie in der Schweiz ! zum Verteilen an Ihre Mitarbeitenden)
  • Gefährdeten Personen und Schutzmassnahmen auf den Baustellen
  • Hilfe für Selbstständigerwerbende (17. Juli 2020)

Pademiemanagement

Unternehmen und Quarantäne – Ratschläge und Empfehlungen für das Personal
Quarantäne – Meldeverfahren
Testkriterien des BAGS
Anweisungen für die Isolation

Vergütung zusätzlicher Kosten – Empfehlungen der KBOB (30.9.2020)

Die KBOB hat soeben ihre Empfehlungen zur Vergütung der zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit COVID-19 veröffentlicht. Diese Empfehlungen, die für Behörden bestimmt sind, sind auf der KBOB-Website verfügbar.

Mitteilung WBV- 20. März 2020 – 17.00 Uhr

In der Medienkonferenz vom 20. März 2020 um 15.15 Uhr hat der Bundesrat klargestellt, dass die Baustellen unter vollständiger Einhaltung der vom seco erlassenen und im Dokument vom 19.03.2020 “Checkliste für Baustellen” – im Anhang – aufgeführten Massnahmen offenbleiben müssen.

Gegenwärtig müssen Unternehmen, die die beigefügte Liste objektiv nicht einhalten können, die Baustellen schließen. Die Frage des Nachweises der Unmöglichkeit und damit der Verantwortung der Unternehmen gegenüber den Auftraggebern im Falle einer einseitigen Schließung bleibt jedoch offen. Ebenso ist das Recht auf Zugang zur Kurzarbeitsentschädigung in Fällen, in denen das Unternehmen beschließt, ohne die Unmöglichkeit der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen nachzuweisen, seine Tätigkeit einzustellen, noch nicht klar.

Im Übrigen kündigte der Bundesrat auch Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Wirtschaft und eine Lockerung der Bedingungen für die Gewährung von Kurzarbeit an. Die Einzelheiten dieser Maßnahmen müssen noch festgelegt werden.

26.03.2020

Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung.

  • Die Kredite können bei der Hausbank beantragt werden.
  • Sie werden vom Bund abgesichert.
  • Die entsprechende Verordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft; ab diesem Zeitpunkt können
    Kreditgesuche gestellt werden.

Antrag stellen :

  • Mit diesem Link : https://covid19.easygov.swiss/
  • Detaillierte Informationen Kenntnis nehmen
  • Kreditvereinbarung resp. -antrag herunterladen und ausfüllen
  • Elektronisch oder per Briefpost an Bank schicken

Ergänzende Kantonale Unterstützungsmassnahmen

Der Staatsrat hat ein kantonales Unterstützungsprogramm für Walliser Unternehmen verabschiedet. Es soll die Massnahmen des Bundes ergänzen, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) abzufedern. Vorgesehen sind Unterstützungen auf Liquiditäts- und Steuerebene, in den Bereichen Kurzarbeit (KAE), Landwirtschaft und auch für Veranstaltungen.
Mehr Details hier.

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